Medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Vertrauen auf Expertise und jahrelange Erfahrung einer staatlich geprüften Podologin.
Umfassende podologische Betreuung für die Fußgesundheit
Professionelle Behandlung von Hühneraugen, Hornhaut und eingewachsenen Nägeln
Spezialisierte Behandlung für Diabetiker mit erhöhtem Risiko
Behandlung von Nagelproblemen und orthopädische Korrekturen
Wer macht/darf was? - Verstehen Sie den Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Behandlung
Aspekt | Podologin | Fußpflegerin |
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Kategorie | Therapeutin | Handwerkerin/Pflegerin |
Kassenzulassung | Kassenzulassung möglich (für diejenigen erforderlich, der mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte) | Keine Kassenzulassung möglich |
Ausbildung | Ausbildung vorgeschrieben (2 Jahre in Vollzeit bzw. 3-4 Jahre in Teilzeit) | Ausbildung nicht vorgeschrieben |
Staatliche Prüfung | Staatliche Prüfung erforderlich. Erlaubnis "sektoraler Heilpraktiker Podologie" in vielen Bundesländern möglich | Prüfungen staatlich nicht anerkannt, ausschließlich privat zahlbar |
Hygienerichtlinien | Gesetzlich vorgeschriebene Hygienerichtlinien/Sterilgutaufbereitung | Nur Desinfektion erforderlich, keine weitere gesetzlich vorgeschriebene Hygiene notwendig |
Nagelbearbeitung | Gemäß Heilmittelrichtlinie: Nagelbearbeitung, Hornhautbearbeitung | Fachgerechter Nagelschnitt |
Medizinische Tätigkeit | Auf Anweisung eines Arztes dürfen med. Tätigkeiten (§ d. § 1 HeilprG) durchgeführt werden | Kosmetische Pflege (z.B. Massagen, Nagellack, Verschönern, Wellness) |
Hornhautbearbeitung | Überschüssige Hornhaut abtragen | Keine med. Tätigkeit, auch nicht auf Anweisung eines Arztes |
Patientenbehandlung | Behandlungen von Diabetiker*innen und Patient*innen mit Grunderkrankungen (z.B. Hühneraugen, eingewachsene Nägel Stadium I, Nagelkorrekturen) | Pflege gesunder Füße bei gesunden Menschen (Ausnahme: der Arzt/Ärztin steht daneben und überwacht und verantwortet die Arbeit) |
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Podologie
Ein Podologe sollte bei eingewachsenen Nägeln, starker Hornhautbildung, Hühneraugen, diabetischen Fußproblemen oder anderen medizinischen Fußbeschwerden aufgesucht werden. Auch zur Vorbeugung ist eine regelmäßige podologische Behandlung sinnvoll.
Bei medizinischer Notwendigkeit können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Besonders bei Diabetes oder anderen Risikofaktoren ist eine Kostenübernahme möglich.
Die Häufigkeit hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Bei gesunden Füßen reicht oft alle 6-8 Wochen, bei Problemen oder Risikofaktoren können häufigere Termine notwendig sein. Eine individuelle Beratung ist möglich.
Podologische Behandlungen sind in der Regel schmerzfrei. Es wird sehr behutsam gearbeitet und professionelle Techniken verwendet. Bei empfindlichen Bereichen wird vorab informiert und besonders vorsichtig vorgegangen.
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